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Ratssitzung: 20. Mai 2010 – TOP 10.5

Ratsmehrheit stimmt für Ungleichbehandlung von Menschen

Ratssaal

Ratsversammlung unterscheidet zwischen Opfern Erster und Zweiter Klasse

Kiel, den 21. Mai 2010 – In der Ratssitzung vom 20. Mai 2010 verhandelte die Ratsversammlung in Kiel einen Antrag, mit dem politisch motivierte Gewalt diskreditiert werden sollte. Der Antragsteller, NPD-Ratsherr Hermann Gutsche, wollte jede Form illegaler Gewalt gegen Personen unabhängig von Motiv und gesellschaftlicher Stellung des Täters und unabhängig vom Ansehen des Opfers geächtet wissen.

In der Antragsbegründung wurde darauf hingewiesen, daß in der BRD auch von staatlichen Stellen längst mit zweierlei Maß gemessen würde. Insbesondere bewirke der Beschluß der Innenminister vom März 2008 eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit. (Vgl. Bericht vom 12. Mai 2010)

Natürlich wurde zum NPD-Antrag ein Alternativantrag gestellt:
„Die Ratsversammlung lehnt politisch motivierte Gewalt ab. Sie erklärt sich mit allen Opfern politisch motivierter Gewalt solidarisch, insbesondere mit dem am 18.04.2009 verletzten Kieler Balletttänzer.“

Eine schriftliche oder mündliche Begründung zum Alternativantrag wurde nicht vorgetragen. Unterzeichnet von allen Fraktionen und der Vertreterin des SSW in der Ratsversammlung. Dieser Alternativantrag privilegiert bestimmte Gruppen von Opfern, er steht inhaltlich damit im Widerspruch zum Ursprungsantrag. Entsprechend kommentierte auch Ratsherr Gutsche diesen Antrag in der Ratsversammlung:

»Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,

der vorliegende Alternativantrag ist in der Tat eine Alternative zum vorliegenden Ursprungsantrag.

Der Alternativantrag privilegiert bestimmte Opfer – er steht im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgebot.

Als ich Ihren Alternativantrag las, wurde ich unvermittelt an das Buch „Farm der Tiere“ des englischen Schriftstellers George Orwell erinnert.

Dort heißt es, „alle sind gleich, nur einige sind gleicher“. Um den Verdacht aus der Welt zu schaffen, die Ratsversammlung würde zwischen Opfern erster und zweiter Klasse unterscheiden, bitte ich ausdrücklich darum, dem Ursprungsantrag zuzustimmen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit«

Das Neutralitätsgebot gilt auch für die kommunale Selbstverwaltung. Die Tatsache, daß Teile der Ratsversammlung nicht erkennen können oder wollen, was aus diesem Neutralitätsgebot zwangsläufig folgen muß, zeigt einen erschreckenden Verfall des Rechtsbewußtseins.

Um die Sache abzuschließen darf auch unser leicht abgeänderte Standardsatz zum Schluß nicht nicht fehlen:
Die „Große Koalition“ von der Linken bis zur CDU stimmte in der Kieler Ratsversammlung den Alternativantrag ohne inhaltliche Begründung zu. Damit bekennt sich die Mehrheit der Ratsversammlung zur Ungleichbehandlung von Menschen.

 
Rathaus-Kiebitz

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Eine kurze Vorstellung des Arbeitskreises Kommunalpolitik Kiel (AKK) sowie des NPD-Ratsherren.
H. Gutsche

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