Ratssitzung: 20. Mai 2010 – TOP 10.5

Ratsmehrheit stimmt für Ungleichbehandlung von Menschen
Ratsversammlung unterscheidet zwischen Opfern Erster und Zweiter Klasse
Kiel, den 21. Mai 2010 –
In der Ratssitzung vom 20. Mai 2010 verhandelte die Ratsversammlung in Kiel einen Antrag, mit
dem politisch motivierte Gewalt diskreditiert werden sollte. Der Antragsteller, NPD-Ratsherr
Hermann Gutsche, wollte jede Form illegaler Gewalt gegen Personen unabhängig von Motiv
und gesellschaftlicher Stellung des Täters und unabhängig vom Ansehen des Opfers
geächtet wissen.
In der Antragsbegründung wurde darauf hingewiesen, daß in der BRD auch von
staatlichen Stellen längst mit zweierlei Maß gemessen würde. Insbesondere
bewirke der Beschluß der Innenminister vom März 2008 eine vorsätzliche
Täuschung der Öffentlichkeit. (Vgl. Bericht vom 12. Mai 2010)
Natürlich wurde zum NPD-Antrag ein Alternativantrag gestellt:
„Die Ratsversammlung lehnt politisch motivierte Gewalt ab. Sie erklärt sich mit
allen Opfern politisch motivierter Gewalt solidarisch, insbesondere mit dem am 18.04.2009
verletzten Kieler Balletttänzer.“
Eine schriftliche oder mündliche Begründung zum Alternativantrag wurde nicht
vorgetragen. Unterzeichnet von allen Fraktionen und der Vertreterin des SSW in der
Ratsversammlung. Dieser Alternativantrag privilegiert bestimmte Gruppen von Opfern, er
steht inhaltlich damit im Widerspruch zum Ursprungsantrag. Entsprechend kommentierte auch
Ratsherr Gutsche diesen Antrag in der Ratsversammlung:
»Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
der vorliegende Alternativantrag ist in der Tat eine Alternative zum vorliegenden
Ursprungsantrag.
Der Alternativantrag privilegiert bestimmte Opfer – er steht im Widerspruch zum
Gleichbehandlungsgebot.
Als ich Ihren Alternativantrag las, wurde ich unvermittelt an das Buch „Farm der
Tiere“ des englischen Schriftstellers George Orwell erinnert.
Dort heißt es, „alle sind gleich, nur einige sind gleicher“. Um den
Verdacht aus der Welt zu schaffen, die Ratsversammlung würde zwischen Opfern erster und
zweiter Klasse unterscheiden, bitte ich ausdrücklich darum, dem Ursprungsantrag
zuzustimmen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit«
Das Neutralitätsgebot gilt auch für die kommunale Selbstverwaltung. Die Tatsache,
daß Teile der Ratsversammlung nicht erkennen können oder wollen, was aus diesem
Neutralitätsgebot zwangsläufig folgen muß, zeigt einen erschreckenden Verfall
des Rechtsbewußtseins.
Um die Sache abzuschließen darf auch unser leicht abgeänderte Standardsatz zum
Schluß nicht nicht fehlen:
Die „Große Koalition“ von der Linken bis zur CDU stimmte in der Kieler
Ratsversammlung den Alternativantrag ohne inhaltliche Begründung zu. Damit bekennt sich
die Mehrheit der Ratsversammlung zur Ungleichbehandlung von Menschen.
Rathaus-Kiebitz
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